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Erbrecht

Das Erbrecht umfasst einerseits das Recht, Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des Todes des Erblassers hin zu regeln, andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden aufgrund gesetzlicher oder testamentarischer Erbfolge.

 

Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit im Erbrecht betrifft (Streit-) Fragen zur Auslegung von Testamenten oder Erbverträgen, Erbauseinandersetzungen oder auch Pflichtteilsansprüche gesetzlicher Erben, die im Testament nicht bedacht worden sind.

 

Als Notar berate ich Sie bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen mit der Zielsetzung, Ihren Willen umzusetzen und den Übergang von Vermögen rechtssicher entsprechend Ihren Vorstellungen zu gestalten. Zudem bin ich für die Formulierung und Berkundung von Anträgen auf Erteilung eines Erbscheins zuständig.

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