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Grundstücks- und Immobilienrecht

Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt und Notar im Bereich des Grundstücks- und Immobilienrecht umfasst vorrangig den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und Immobilien, Grundpfandrechte und Dienstbarkeiten (Nutzungsrechte), Begründung von Wohnungseigentum.

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Als Rechtsanwalt vertrete ich Ihre Interessen bei der Prüfung von Verträgen sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.

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Als Notar gestalte und beurkunde ich Verträge. Dabei gehört es zu den Pflichten des Notars, den Willen und die Interessenlage aller Beteiligter zu erkunden und zu berücksichtigen.

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Meine Zielsetzung ist es, streitvermeidende und wirtschaftlich vernünftige Ergebnisse zu erzielen.

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