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Grundstücks- und Immobilienrecht

Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt und Notar im Bereich des Grundstücks- und Immobilienrecht umfasst vorrangig den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und Immobilien, Grundpfandrechte und Dienstbarkeiten (Nutzungsrechte), Begründung von Wohnungseigentum.

Als Rechtsanwalt vertrete ich Ihre Interessen bei der Prüfung von Verträgen sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.

Als Notar gestalte und beurkunde ich Verträge. Dabei gehört es zu den Pflichten des Notars, den Willen und die Interessenlage aller Beteiligter zu erkunden und zu berücksichtigen.

Meine Zielsetzung ist es, streitvermeidende und wirtschaftlich vernünftige Ergebnisse zu erzielen.

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