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Mietrecht u. Wohnungseigentumsrecht

Das Mietrecht regelt die Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern aus dem Mietvertrag. Als Rechtsanwalt berate und vertrete ich Vermieter sowie Mieter z. B. in Fragen im Zusammenhang mit der Kündigung eines Mietverhältnisses.

Das Wohnungseigentumsrecht regelt die Begründung des Eigentums an einer Wohnungseigentum und Sondernutzungsrechten sowie die Rechtsverhältnisse und Nutzungsrechte einzelner Wohnungseigentümer im Verhältnis zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sowie zum Verwalter des Wohnungseigentums.

Meine Tätigkeit als Notar umfasst u.a. die Begründung von Wohnungseigentum, die Gestaltung von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung sowie die Beukundung von Kaufverträgen.

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