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Familienrecht

Das Familienrecht regelt die die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen.

 

Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt betrifft vor allem die Vertretung in Scheidungsverfahren und den damit ggf. zusammenhängenden Unterhalts- und Vermögensfragen.

 

Als Notar gestalte und beurkunde ich Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen nach dem Willen der Beteiligten nach umfassender Beratung und Besprechung, und bin zudem in Adoptionsangelegenheiten tätig.

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